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Lieferkettengesetz: „Man kann sich nicht mehr wegducken.“

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Neue Vorgaben erreichen den Mittelstand.

Menschenrechte, Klimawandel und Umweltschutz haben einen immer größeren Stellenwert in der Gesellschaft. Für Unternehmen bringt diese Entwicklung neue Herausforderungen mit sich. Neben ihren ökonomischen Zielen müssen sie auch menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten erfüllen. Anfang 2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten, seit Januar 2024 unterliegen Unternehmen mit 1.000 oder mehr Beschäftigten diesen Verpflichtungen. Das wirkt sich auch auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus. Was das neue Regelwerk für sie bedeutet, wie sie die Vorgaben erfüllen und eine nachhaltige Lieferkette aufbauen und dokumentieren können, stellt der kostenlose Ratgeber „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“ des Mittelstand-Digital Zentrums Ruhr-OWL heraus. Markus Witthaut, Senior Scientist am Fraunhofer IML, erklärt, warum KMU das Thema besser heute als morgen angehen sollten

Das Lieferkettengesetz richtet sich aktuell an Unternehmen mit 3000 bzw. 1000 und mehr Mitarbeitenden. Warum sollten sich auch kleine Betriebe schon jetzt mit den Vorgaben beschäftigen?

 

Markus Witthaut: Das Lieferkettengesetz ist in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit eines von vielen Gesetzen, die jetzt auf die Unternehmen zukommen. Neu ist, dass die Lieferkette zuvor nicht so im Fokus stand. Bisher mussten Unternehmen nicht nachweisen, wie es bei ihren Lieferanten um Umweltschutz und Menschenrechte bestellt ist. Mit dem Lieferkettengesetz ändert sich das. Jetzt gibt es sehr klare und strenge Vorgaben und Sorgfaltspflichten. Natürlich betreffen die erst einmal große Unternehmen: Diese müssen nun eine Überprüfung ihrer Lieferanten machen. Sie werden fragen: Wie sieht es in Sachen Menschenrechte inklusive Arbeitssicherheit und Umweltschutz im Betrieb aus? Konzerne, die Sorgfaltspflichten unterliegen, nehmen ihre Lieferanten in die Pflicht. So kommt das Thema schon jetzt im Deutschen Mittelstand an.

Wie können sich KMU darauf vorbereiten? Was sind die drei wichtigsten Schritte?

Markus Witthaut: Wichtig ist, sich an das Thema zu wagen, bevor die Auftraggeber anfragen. Kein Unternehmen, das wettbewerbsfähig bleiben möchte, kommt auf Dauer an den Vorgaben vorbei. Es wird alle betreffen. Sich früh genug Gedanken zu machen, ist also sinnvoll.

Ein erster Schritt ist dabei, herauszustellen, welche grundsätzlichen Ziele und Werte das Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz hat. Anschließend sollte man sich mit den Sorgfaltspflichten vertraut machen – und entsprechende Ressourcen dafür aufbauen.

Bedeutet das, die Unternehmen brauchen mehr Personal, um die neuen Anforderungen zu bewältigen?

Nicht unbedingt. Die notwendigen Kompetenzen gibt es in Unternehmen zum großen Teil. Die müssen jetzt zusammengezogen werden. Das ist der zweite Schritt. Zu Beginn ist es eine zentrale Aufgabe, eine Organisationsstruktur aufzubauen und Zuständigkeiten innerhalb des eigenen Unternehmens zu klären. Aber natürlich bergen die neuen Aufgaben auch einen zusätzlichen Zeitaufwand.

Wenn das steht, wie sollte es im Unternehmen weitergehen?

Meiner Einschätzung nach ist das Berichtswesen eine zentrale Aufgabe, mit der KMU sich auseinandersetzen müssen. Noch ist da etwas Zeit. Aber es werden klare Vorgaben kommen, wie Berichte strukturiert sein müssen – auch in Bezug auf Datenformate. Wer das Berichtswesen von Anfang an strukturiert und den Vorgaben entsprechend aufbaut, kann viel Zeit und Nerven sparen.

Wie unterstützt das Mittelstand-Digital Zentrum Ruhr-OWL kleine und mittelständische Unternehmen bei der Herausforderung Lieferkettengesetz?

Markus Witthaut: Zum einen mit unserem Ratgeber, der kostenlos zum Download zur Verfügung steht. Auf knapp 60 Seiten erläutern wir Gesetze, Richtlinien und Standards und die damit verbundenen Aufgaben und geben einen Überblick über Lösungsanbieter und ihre Software, die bei der Umsetzung eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements unterstützen können. Dann werden wir Informationsveranstaltungen zu dem Thema aufziehen und auch Unternehmensgespräche anbieten. Da können wir dann individuell in die Tiefe gehen und gemeinsam erarbeiten: Wo steht das Unternehmen? Inwiefern ist es betroffen? Welche Anforderungen gibt es? Auch Workshops mit KMU sind denkbar.

Das Lieferkettengesetz ist einfach eine riesige Herausforderung, die auf die Unternehmen zukommt. Und wir begleiten sie gerne auf ihrem Weg, Arbeitsprozesse und -weisen in Hinblick auf Umweltschutz, Menschenrechte und Nachhaltigkeit neu zu denken. Klar ist: Man kann sich nicht mehr wegducken.

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Karina Kampert - Mitarbeiterin Mittelstand Digital Ruhr OWL - Koordination Geschäftsstelle

Karina Kampert

Koordinatorin Geschäftsstelle

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