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Nachhaltigkeit ist für Unternehmen nicht mehr optional

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Broschüre fasst rechtliche Vorgaben zusammen und gibt Handlungsempfehlungen

Die Klimakrise ist in der Wissenschaft ein unumstrittener Fakt. Die Knappheit von Ressourcen, die zur Herstellung von Produkten oder von Energie benötigt werden, verändert Lieferketten, Preise und globale Machtverhältnisse. Unternehmen werden zukünftig neue Antworten in dem aktuellen Wandel finden müssen. Spätestens seit Veröffentlichung der Sustainable Development Goals durch die Vereinten Nationen sowie der Vorstellung des Green Deals der Europäischen Union dominiert das Thema Nachhaltigkeit das wirtschaftliche sowie politische Handeln. Die Entwicklungen zeigen deutlich: Nachhaltigkeit ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht mehr länger optional.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Von der REACH-Verordnung zur Regulierung des Chemikalienmarkts im Jahr 2007 über die ROHS-Richtlinie zu gefährlichen Stoffen in Elektronikgeräten ab 2011 bis hin zum Lieferkettengesetz: Die Politik hat eine Vielzahl an rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die Unternehmen zu einem nachhaltigen Wirtschaften auffordern. Für Unternehmen ist es daher essentiell, die zusätzlichen rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der sozialen, ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit in die bestehende Geschäftslogik zu integrieren. Denn nur durch die Erfüllung der neuen Gesetze, Richtlinien und Verordnungen stellt das Unternehmen die eigene Geschäftsfähigkeit – die sogenannte „licence to operate“ – sicher.

Verpflichtungen für Unternehmen

Im Rahmen der Politik und Gesetze werden alle politischen sowie rechtlichen Trends beschrieben, die einen Einfluss auf die Nachhaltigkeit im Unternehmen haben. Rechtliche Anforderungen sind für die Unternehmen verpflichtend einzuhalten und können sich bspw. auf die Lieferkette oder die Produkte beziehen. Bei Nichteinhaltung drohen den Unternehmen Sanktionen von der Ausstellung erheblicher Bußgelder bis zum Entzug der Geschäftslizenz. Im aktuellen Technologie- und Trendradar des Mittelstand-Digital Zentrums Ruhr-OWL wird auch die rechtliche Entwicklung erläutert.

Was ist zu beachten?

Unter der Fragestellung „Was müssen Sie als Unternehmen bei der Nachhaltigkeitstransformation beachten?“ werden sowohl Gesetze beschrieben, die bereits Gültigkeit haben, als auch wirtschaftspolitische Entwicklungen, die in Zukunft zu einer neuen rechtlichen Anforderung führen könnten. Dazu gehören unter anderem das Lieferkettengesetz (LkSG), das ins Leben gerufen wurde, um den Schutz von Menschenrechten in (globalen) Lieferketten sicherzustellen. Auch die Extended Producer Responsibility (ERP) wird erläutert, die zum Ausdruck bringt, dass die Hersteller:innen die Verantwortung für ein Produkt auch in nachgelagerten Phasen des Produktlebenszyklus trägt. Unter anderem wird in der Publikation auch auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eingegangen. Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt eine erweiterte und einheitlichere Berichtspflicht vor.

Ab 2024 haben zunächst Unternehmen von öffentlichem Interesse mit einer Größe von mehr als 500 Mitarbeitenden diese Berichterstattung zu erbringen. Über die nächsten Jahre werden dann immer mehr Unternehmen von der Berichterstattung erfasst. Bis 2026 sind auch kleine und mittlere Unternehmen von dieser Regelung betroffen – allerdings besteht hier noch eine Aufschubmöglichkeit bis zum Jahr 2028.

Einen Überblick aller Gesetze gibt es im Technologie- und Trendradar, der hier (Nachhaltigkeitsradar_V1.indd (mittelstand-digital-ruhr-owl.de)) zum kostenlosen Download zur Verfügung steht.

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Karina Kampert - Mitarbeiterin Mittelstand Digital Ruhr OWL - Koordination Geschäftsstelle

Karina Kampert

Koordinatorin Geschäftsstelle

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